Sie haben den Verdacht, dass Ihr Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder sonstiger Angestellter, der viel außer Haus unterwegs ist, betrügt? - dann sprechen Sie mit uns und lassen sich unverbindlich und kostenfrei von uns beraten. 0261 973 496 95 oder 0177 540 599 6 Ortsansässigkeit in Koblenz
Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug von Arbeitszeiten (Arbeitszeitenbetrug) oder Arbeitsleistungen sind in der Praxis leider sehr heufig und werden oftmals als Kavaliersdelikte eingeschätzt. Hierbei handelt es sich aber um schwerwiegende Delikte! -denn wer Abrechnungen bewußt fälscht und bei seinen Arbeitsstunden unkorekte Angaben macht, dem drohen neben einer fristlosen Kündigungen auch strafrechtliche Konsequenzen. Oftmals ist der Abrechnungs- und Spesenbetrug nur die Spitze des Eisberges, denn auch langjährige Mitarbeiter haben ab und an eine dunkle Seite. Die unehrliche Lebenshaltung des Einzelnen und die erhebliche finanzielle Belastung können durch die Ermittlungen bei einem Verdacht auf Abrechnungs- und Spesenbetrug durch unsere Beweiserbringung beendet werden. Bevor man einen Mitarbeiter auf Grund von Abrechnungs- und Spesenbetrug aus dem Unternehmen entlassen darf, müssen stichhaltige Beweise gegen ihn vorliegen. Genau diese sind es, die den Arbeitsbereich einer Wirtschaftsdetektei bei einem solchen Betrugsfall bestimmen. Mit einer auf den Kunden hin zugeschnittenen Ermittlungsstrategie gehen unsere Detektive individuell gegen den Abrechnungs- und Spesenbetrug in Ihrem Unternehmen vor.
Die Firma Ermittlungsdienstleistungen Böckmann ermittelt für ihre Mandanten gerichtsverwertbare Beweise bei Betrug, Manipulation von Abrechnungen und Wirtschaftskriminalität.
Vor allem Außendienstmitarbeiter haben vielfältige Möglichkeiten, ihren Arbeitgeber zu hintergehen oder Abrechnungen zu manipulieren. Erfundene Kundentermine, falsche Neukundenakquise oder unwahre Angaben zu zeitlichen Abrechnungen sind gängige Betrugsversuche. Bei eingehenden Verdachtsmomenten und Unregelmäßigkeiten sollte schnell gehandelt werden. Verschaffen Sie sich Gewissheit, wenn Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben Ihres Mitarbeiters haben. Durch unsere eindeutige Dokumentation der Tagesabläufe, Aktivitäten, geschäftlichen Kontaktaufnahmen und Arbeitszeiten können Sie den tatsächlich geleisteten Umfang mit den Abrechnungsmodalitäten präzise vergleichen. Aber auch wenn Sie die starke Vermutung haben, dass Ihr Angestellter Ihr Vertrauen missbraucht und sich des Abrechnungs- und/oder Spesenbetrugs schuldig gemacht hat, brauchen Sie stichhaltige Beweise, welche Sie notfalls auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorlegen können. Hier sind die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei gefragt.
Generell darf die Beobachtung von Mitarbeitern sowie die Kontrolle oder Überwachung von Mitarbeitern laut Gesetzgeber nicht willkürlich oder ohne konkrete Hinweise erfolgen, allerdings ist die Observation zulässig sofern das berechtige Interesse und der begründete Anfangsverdacht vorhanden sind.
Anzeichen von möglichem Spesenbetrug
Das sind Warnsignale:
- Verdacht auf überhöhte oder gefälschte Spesenabrechnungen
- unstimmige Hotel- und Restaurant Belege
- Verdacht auf Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden von Arbeitnehmern oder Subunternehmern
- Kilometerangaben stimmen nicht mit den tatsächlichen Arbeitswegen überein
- auffällige Reisezeiten
- Firmen PKW wird für nicht genehmigte Nebentätigkeit genutzt
- überhöhte Tankabrechnungen durch Tanken von Privatfahrzeugen
- Unerklärliche Umsatzrückgänge
- Fremdarbeiten oder Hausarbeiten während der angegebenen Arbeitszeit
Vereinbaren Sie unverbindlich mit uns einen Besprechungstermin in unserem Büro in Koblenz oder Andernach oder rufen Sie uns einfach unter der 0261 973 496 95 oder 0177 540 599 6 an und lassen sich kostenlos von Herrn Böckmann beraten.