Beweisbeschaffung bei Verstoss gegen das UWG

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Sie vermuten, dass einer Ihrer direkten Mitbewerber gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt, sich dadurch unrechtmäßige Wettbewerbsvorteile verschafft und Sie dadurch evtl. Umsatzeinbußen haben.

Wir die Detektei Böckmann unterziehen Ihren Mitbewerber einer genauen Prüfung, incl. aller seiner Werbemaßnahmen. Gegebenenfalls prüfen wir, ob Ihr Mitbewerber evtl. geschäftsschädigende Äußerungen über Sie und Ihr Unternehmen verbreitet um hierdurch Aufträge eher zu erhalten oder einfach nur um Ihnen zu schaden.

Rufen Sie unsere Detektei an und Herr Böckmann wird Sie dann persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch über die individuellen Möglichkeiten welche die Detektei Böckmann für Ihre Belange durchführen kann informieren.

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