Detektiv - Beweissicherung z.B. bei Bedrohung oder Erpressung
Falls unbekannte Täter Sie erpressen und bedrohen ist es unsere Aufgabe durch die Beweissicherung diese zu identifizieren. Zeitgleich müssen die Straftaten der Erpressung und Bedrohung beweiskräftig dokumentiert werden. Falls gewünscht, werden der oder die Täter bezüglich ihrer strafbaren Handlungen überführt und direkt der Polizei überstellt.
Hierbei übernehmen wir dann auch die weitergehende Vermittlung zwischen Ihnen und den Polizeibehörden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit nach Überführung der Täter Beweise so zu sichern, daß entstandene Schäden zivilrechtlich gegenüber den Tätern eingefordert werden können. Hierbei kann dann, falls gewünscht, auf Strafantrag wegen Erpressung und Bedrohung bei den Ermittlungsbehörden verzichtet werden.
Bitte bedenken Sie, dass die oben aufgeführten Angaben zu den entsprechenden Arbeitsbereichen unserer Detektei bzw. Privat-, und Wirtschafts- Detektei wie z. B. die Mitarbeiterüberprüfung durch eine Detektei, Mitarbeiterüberwachung durch, Lauschabwehr, über eine Detektei, Themen zum Unterhalt, Personalüberprüfung durch Detektive, etc. sehr allgemein gehalten sind. In einer Detektei ist jeder Problemfall ein Einzelfall. Für die persönliche Besprechung Ihres Auftrages an unsere Detektei, stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter bzw. Detektive jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach gerne unsere Detektiv-Hotline an: 02631 560110 oder Detektei - 01775405996.
Mitglied im B.I.D. Bund internationaler Detektive, angeschl. der I.K.D. intern. Kommission der Detektiv - Verbände
Tel: +49(0)2631 560110 - Mobil: 0177 5405996 - Detektivbüro: Sauerbruch Str. 2 - 56566 Neuwied

