Informationen über einige Fälle von unserer Detektei aus den Regionen Koblenz, Bonn, Köln, Frankfurt, Mainz
Dieses ist aber nur ein sehr kleiner Auszug aus unseren erfolgreich abgeschlossenen Arbeiten. Gerne berichten wir Ihnen bei Bedarf in einem persönlichen Gespräch über weitere Beispiele die unsere Detektei für ihre Kunden in der Vergangenheit ausgeführt haben.
Datendiebstahl – Kundenabwerbung durch ehemaligen Mitarbeiter…
Ein großes Versicherungsunternehmen trat mit dem dringen Tatverdacht der illegalen Kundenabwerbung durch einen ehemaligen Mitarbeiter an die Detektei Böckmann heran. Ein ehemaliger Außendienstler dieses Unternehmens fuhr scheinbar nach dem Ausscheiden aus der Firma viele Kunden des Auftraggebers an, da sich ab dieser Zeit, im Unternehmen des Auftraggebers, die schriftlichen Änderungswünsche für einen Agenturwechsels von seitens der Kunden häuften. Ausgerechnet immer zu der Agentur, für die der ehemalige Mitarbeiter (Herr XY) des Auftraggebers jetzt tätig ist. In späteren legendierten Gesprächen mit den Exkunden von Auftraggeber stellte sich heraus, dass Herr XY Termine bei den Exkunden vom Auftraggeber machte, und bei diesen Terminen dem Exkunden zu einem Agenturwechsel riet. Hierbei wurde der Exkunde mit scheinbar günstigeren Konditionen gelockt. Es konnten im späteren Verlauf der Ermittlungen durch die Detektei Böckmann folgende Punkte gerichtsverwertbar dokumentiert und bewiesen werden.
- Datendiebstahl des Herrn XY beim Auftraggeber / durch eine Computer Forensik am betrieblich genutzten Rechner von Herr XY konnte glaubhaft dargestellt werden, dass kurz vor dem Ausscheiden aus der Firma des Auftraggebers sämtliche Kundendaten auf ein externes Medium kopiert wurden
- Herr XY arbeitete an den neuen Kundenterminen, zum Vergleich mit der neuen Agentur, mit den Geschäftsunterlagen des Auftraggebers
- Herr XY gab an, dass er alle Namen der Exkunden des Auftraggebers aus der Erinnerung heraus genutzt habe, diese konnte durch die Detektei Böckmann glaubhaft widerlegt werden
- Aus den Aussagen von Exkunden des Auftraggebers heraus konnte bewiesen werden, dass sich sämtliche Vertragsdaten (Kundennummern, Eintrittdatum usw.) der Kunden bei Herr XY befinden mussten, da Herr XY sämtliche Schreiben für den Agenturwechsel vorgefertigt zu einem späteren Termin mitbrachte, ohne dass er sich zuvor Unterlagen von den Exkunden mitgenommen hatte und sich auch bei den Terminen nichts notieren musste
Herr XY machte nach dem man ihm mit den gesammelten Beweismitteln konfrontiert ein umfassendes Geständnis und man einigte sich in einem zivilrechtlichen Prozess auf einen Vergleich.
Baumaschinen von Baustellen entwendet…
Seit geraumer Zeit wurden in der Nacht auf verschiedenen Baustellen eines Kunden der Detektei Böckmann immer wieder wertvolle Baumaschinen entwendet. Da es sich bei diesen Diebstählen scheinbar um eine gut organisierte Bande handelte die dieses im größeren Stil organisierte, wurde dem Kunden von der Detektei Böckmann der Einsatz von Ortungstechnik empfohlen. Da man in diesem Fall auch die Hintermänner entlarven wollte und eventuell auch dabei noch die zuvor entwendeten Maschinen ausfindig machen wollte, hielt die Detektei Böckmann dieses für die beste Variante. Nach dem die Ortungsgeräte an den Baumaschinen angebracht waren musste nur noch auf die nächste Diebstahlaktion gewartet werden. Einige Tage später wurden von einer Baustelle in der Nacht Aktivitäten via GPS System an die Leitstelle der Detektei Böckmann gesendet. Es wurden zwei Einsatzfahrzeuge mit Personal an die Baustelle geschickt und man folgte dem LKW der zwei teure Baumaschinen im Inneren seines Laderaumes verladen hatte. Im späteren Verlauf dieses Einsatzes konnte in einer abgelegenen Lagerhalle in Polen Baumaschinen im Wert von einigen hunderttausend Eure und eine größere Summe an Bargeld durch die zuständige Polizei sichergestellt werden. Von diesen sichergestellten Baumaschinen konnten sechs Maschinen dem Auftraggeber der Detektei Böckmann zugeordnet und später auch wieder zurückgeführt werden. Insgesamt wurden von diesem Verbrecherring sechs Personen verhaftet und im späteren prozessualen Verlauf verurteilt.
Blaumacher entlarvt…
Ein Angestellter machte seit einem Jahr regelmäßig in seiner Firma krank. Die Firmenleitung wusste, dass sich der Angestellte seit dieser Zeit in der Bauphase seines Neubaues befand. Man beauftragte die Detektei Böckmann mit dieser Angelegenheit und es stellte sich sehr schnelle heraus, dass der arme Kranke tatkräftig auf der Baustelle die dortigen Bauarbeiter in seiner krankgeschriebenen Zeit unterstütze. Es wurde später ein Gesprächstermin in der Firma vereinbart in dem die Firmenleitung, der betroffene Angestellte, ein Notar und ein Mitarbeiter der Detektei Böckmann anwesend waren. Das Gespräch wurde von der Detektei Böckmann geführt und im Zuge dieses Gesprächs gestand der betroffene Angestellte, dass er sich seit seiner Bauphase immer wieder bewusst krankschreiben ließ, ohne jemals eine Krankheit gehabt zu haben und alles nur vortäuschte.
Unterhalt musste teilweise wieder zurückgezahlt werden……
Der Auftraggeber der Detektei Böckmann zahlte seiner Exfrau seit vielen Jahren den Höchstsatz an Unterhalt. Seine Exfrau gab an, sie würde nur gelegentlich als Lehrerin in einer Grundschule arbeiten und stehe mit keinem Mann in einem eheähnlichen Verhältnis. Der Auftraggeber wusste aber von einem Mann der scheinbar auch schon seit langer Zeit bei der Frau in dem Haus wohnte, welches sie von dem Auftraggeber für sich und ihre gemeinsamen Kinder zum wohnen zur Verfügung gestellt bekommen hatte. Durch die Beobachtungen am Wohnhaus der Exfrau durch die Detektei Böckmann konnte man den dort mitwohnenden Mann schnell identifizieren. In späteren Recherchen konnten im Umfeld dieses Mannes und der Exfrau belastende Aussagen gesammelt werden, die das Zusammenleben dieses Mannes mit der Exfrau des Auftraggebers im vollen Umfang belegten. Weiter wurden legendierte Befragungen in der Grundschule von der Detektei Böckmann mit dem Resultat durchgeführt, dass man hier eine sehr viel höhere Arbeitsstundezahl der Exfrau in den letzten Jahren nachweisen konnte. In der späteren neuen Unterhaltsberechnung wurde der Auftraggeber der Detektei Böckmann von seinen Zahlungsverpflichtungen an die Exfrau vom Gericht entbunden und seine Exfrau musste sogar eine Summe von mehreren Tausend Euro an ihn zurückzahlen.
Unterhaltsverpflichtung konnte scheinbar nicht aufgebracht werden….
Die Auftraggeberin der Detektei Böckmann bekam von ihrem Exmann keine Unterhaltszahlungen da dieser scheinbar arbeitslos gemeldet war und sich bei seiner Exfirma nur eine kleine Summe im Monat hinzu verdiente. Der Exmann hatte aber weiterhin ein Firmenfahrzeug dieser Firma und fuhr mit diesem jeden Tag von morgens bis zum späten Abend weg. Die Detektei Böckmann nahm sich dieser Angelegenheit an und beobachtete den Exmann für eine gewisse Zeit. Man konnte später nachweisen, das der Exmann in Vollzeit noch führ die Exfirma arbeitete und die Angaben die er zuvor gemacht hatte, erlogen waren.
wenn Sie mehr wissen möchten, berichten wir Ihnen dieses gerne in einem persönlichen Gespräch.
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